Alle Formen der Pflege in Duisdorf
Wir vom Intensivpflege-Portal bieten Ihnen eine Vielzahl von Pflegeformen an.
Allgemeine Pflege in Duisdorf
Der Begriff Pflege beinhaltet, in Mitarbeit des Pflegenden, folgenden Bereiche:
- Diagnostik
- Therapie
- Prävention
- Rehabilitation
- Beratung
- Begleitung – von Patienten und Angehörigen
- Unterstützung
Kosten der Pflege übernimmt anteilig die Pflegeversicherung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die sonstige Kosten tragen Sie selbst. Auch etwaige Zusatzleistungen müssen vertraglich festgehalten werden.
Intensivpflege in Duisdorf
Unter Intensivpflege versteht man als Teil der Kranken- und Behandlungspflege die Felder der Krankenpflege auf einer Intensivstation, wie auch die professionelle Behandlung und Betreuung von schwerstkranken Erwachsenen und Kindern in einem wohnlichen Umfeld.
Hierbei sind die wichtigsten Begriffe:
1. Beobachtung
2. Überwachung
3. Pflege
Anspruch auf Intensivpflege haben all die, deren eindeutige Notwendigkeit an Betreuung 24-Stunden belegt, da sonst lebensbedrohliche Ereignisse zu befürchten sind. Bezahlt werden die Aufwendungen der Intensivpflege für bis zu 21 Stunden von der Krankenkasse. Die restlichen Stunden werden durch die Pflegekasse finanziert.
Ambulante Pflege in Duisdorf
Die ambulante Pflege umfasst unter anderem die Beratung er Pflegebedürftigen und Ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten, sowie Hilfen bei der Haushaltsführung durch Kochen oder Reinigen der Wohnung, wenn der Pflegebedürftige dazu nicht mehr in der Lage ist.
Die Kosten der ambulanten Pflege werden, sofern ein Pflegegrad von 2-5 vorliegt, mit der Pflegekasse abgerechnet.
Hier wird dann die Maximalleistung je Pflegegrad verrechnet. Logischerweise sind die Kosten anhand der verbleibenden Selbstständigkeit abhängig.
Im Durchschnitt rechnet man zwischen 500 und 2500 Euro im Monat.
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Unsere Pflegeexperten beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen, damit Sie den richtigen Pflegedienste finden
Häufig gestellte Fragen
Die 5 verschiedenen Pflegegrade:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit / Fähigkeiten
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit / Fähigkeiten
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen in Selbstständigkeit / Fähigkeiten
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen in Selbstständigkeit / Fähigkeiten
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen in Selbstständigkeit / Fähigkeiten + weitere spezielle Anforderungen an die Pflege
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Pflegegrad helfen wir Ihnen gerne weiter!
Tritt der Pflegefall ein, so haben alle Pflegebedürftigen (von Pflegegrad 1 bis 5) sowie Pflegepersonen Anspruch auf Pflegeberatung, individuelle Hilfe sowie auf bestimmte Leistungen wie:
• Förderung ambulant betreuter Wohngruppen
• Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Welche Leistungen der Pflegebedürftige konkret erhält, richtet sich nach dem Pflegegrad.
Je nach Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten erhalten Pflegebedürftige einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5).
Bei weiteren Fragen und Details helfen wir Ihnen gerne weiter.
Es gibt auch Zusatzleistungen, die anerkannte Pflegebedürftige bei Ihren Pflegekassen beantragen können. Hierbei handelt es sich um Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder einen selbständigeren Tagesablauf ermöglichen. Für die Beantragung ist eine zusätzliche ärztliche Verordnung nicht notwendig. Bei diesen Zusatzleistungen unterscheidet man zwischen Pflegehilfsmittel im technischen Bereich oder die verbraucht werden können. Mit Verbrauchshilfmitteln sind z.B. Bettschutzauflagen gemeint und mit technischen Hilfsmittel z.B. Leihgegenstände wie funktionale Betten oder Gehhilfen.
Doch welche Zusatzleistungen gibt es noch? Wir liefern Ihnen gerne weitere Antworten.
Um Pflegeleistungen zu erhalten, ist es notwendig, dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne eines Pflegegrades (1-5) durch den MDK festgestellt wurde. Sie haben keinen Pflegegrad zugewiesen bekommen, benötigen aber trotzdem pflegerische Hilfestellung im Alltag? Jetzt fragen Sie sich, ob Sie auch Leistungen ohne Pflegegrad bekommen? Tatsächlich gibt es einige Möglichkeiten, Hilfe zu bekommen. Für weitere Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr selbstständig den Alltag bezwingen kann, braucht er Hilfe durch andere Personen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Betreuung. Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, erhalten Sie dafür Pflegegeldleistungen. Sie werden von einem Angehörigen, einem Freund oder einem ehrenamtlichen Helfer betreut? Das nimmt teilweise sehr viel Zeit in Anspruch. Damit diese Personen für den Aufwand der häuslichen Pflege entlohnt werden, kann der pflegebedürftige Pflegegeld beantragen. Bei weiteren Details rund um das Thema Pflegegeldleistungen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr selbstständig den Alltag bezwingen kann, braucht er Hilfe durch andere Personen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Betreuung. Sie haben die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst hinzuzuziehen. Sie haben keine Angehörigen oder Freunde, die genug Zeit hätten, Sie zu pflegen? Dann können Sie bei einem Pflegedienst häusliche Pflege beantragen, um stationäre Pflegeeinrichtungen erst einmal vermeiden zu können. Bei weiteren Fragen rund um das Thema Pflegesachleistungen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Wenn neben einem ambulanten Pflegedienst außerdem auch eine private Pflegeperson Pflegeleistungen erbringt, so spricht man von den sog. Kombinationsleistungen. Die Kombinationsleistung ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die aus Pflegegeld– und Pflegesachleistung besteht.
Bei weiteren Details helfen wir Ihnen gerne weiter!
Ab Pflegestufe 1 besteht im Sinne des Gesetzes eine Pflegebedürftigkeit. Doch wie viel Geld bekomme ich für die Leistungen? Ist der Pflegegrad genehmigt, bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden, finanzielle Leistungen. Diese Leistungen sind unabhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen. Bei weiteren Details helfen wir Ihnen gerne weiter!
Für Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, besteht die Möglichkeit auf Beantragung von Pflegeleistungen. Nun brauchen Sie Hilfe und Tipps zur Beantragung von Pflegeleistungen? Zuerst sollten Sie wissen, dass es unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen gibt. Aber keine Sorge wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wenn Sie altersbedingt immer mehr Einschränkungen im Alltag erleben, wird der Einsatz von Hilfsmitteln Ihnen zurück zur Selbstständigkeit verhelfen. Es gibt für jeden Anlass ein bestimmtes Hilfsmittel, welches im Gegensatz zu Pflegehilfsmitteln von der Krankenkasse übernommen wird. Dabei werden die Bereiche Sicherheit, Mobilität und Pflege abgedeckt sowie medizinische und orthopädische Hilfsmittel abgedeckt.
Wenn Sie wissen möchten, wer die Kosten für Hilfsmittel übernimmt, finden Sie hier weitere Informationen: Welche Kostenträger gibt es?
Einige Beispiele sind Hilfsmittel für:
- Rollstühle
- Sitzhilfen
- Toilettenstühle
- Gehstöcke
- Rollatoren
- Haarwäsche
- Duschen und Baden
- Trinkhilfen etc.
Hilfsmittel helfen pflegebedürftigen Menschen dabei, Ihre Selbstständigkeit zurückzubekommen. Wenn eine Notwendigkeit bestätigt ist, werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen Unterstützung angeboten wird. Das ist nicht nur für kranke, pflegebedürftige Menschen und Senioren eine Entlastung. Ein sicheres Gefühl bekommen auch die Angehörigen. Zudem können Hilfsmittel auch Menschen, die im Heim leben helfen und Pflegepersonal entlasten. Welche Hilfsmittel für Sie am besten infrage kommen und welche es überhaupt gibt, haben wir kurz für Sie zusammengefasst.
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1 oder höher haben einen Anspruch auf Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel. Doch was sind Pflegehilfsmittel bzw. wo liegt der Unterschied zu Hilfsmitteln?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt werden Hilfsmittel von der Pflegekasse übernommen. Dann spricht man von Pflegehilfsmitteln. Diese sind also speziell für Menschen mit einem Pflegegrad bestimmt. Generell sind alle Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel eine Hilfe für pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr in der Lage sind ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Es ist nicht nur eine Unterstützung für den Pflegebedürftigen sondern auch für die Angehörige oder das Pflegepersonal. Pflegebedürftige sind in diesem Fall nicht nur ältere Menschen sondern auch pflegebedürftige Kinder und Erwachsene. Alle haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Alltag und die Pflege erleichtern. Sie möchten gerne weitere Details wissen, was Pflegehilfsmittel sind und welche Ihnen zur Verfügung stehen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die Kosten für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel werden nicht vom selben Kostenträger übernommen. Für Hilfsmittel kommt die Krankenkasse auf.
Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Im Folgenden erhalten Sie detailliertere Informationen zu den verschiedenen Kostenträgern und der Voraussetzungen für die Kostenübernahme. Bei weiteren Fragen rund um das Thema Kostenträger helfen wir Ihnen gerne weiter!
Wir bei Intensivpflege in Deutschland sorgen stets für höchste Qualität und Angebotsvielfalt, damit nicht nur alle Pflegedienste die Chance auf neue Mitarbeiter und Patienten haben, sondern damit auch alle Pflegebedürftigen Personen die Hilfe finden, die sie benötigen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie unsere Mitarbeiter stets erreichen, wir helfen Ihnen gerne.
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