Um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf finanzielle Leistungen haben, sollten Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Doch wie beantrage ich Pflegeleistungen?

Die zuständige Pflegekasse befindet sich bei der Krankenversicherung, bei der der Pflegebedürftige krankenversichert ist. Dies gilt sowohl für alle gesetzlichen Krankenkassen, als auch für privat versicherte Patienten. Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer entsprechenden Versicherung.

Es lohnt sich in jedem Fall Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen, da nicht die Schwere der Erkrankung entscheidend ist, sondern nur der tatsächliche Pflegebedarf im Bereich der Grundpflege.

Hinweis: Leistungen werden nicht rückwirkend erbracht, sondern frühestens vom Monat der Antragstellung an. Um die gesamte Leistung für den Monat zu erhalten, genügt demnach die Antragstellung am Monatsende.

Hinweis: Voraussetzung für Leistungsansprüche ist, dass der Pflegebedürftige in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt hat oder familienversichert gewesen ist. Bei pflegebedürftigen Kindern gilt die Bedingung als erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Pflegeleistung helfen wir Ihnen gerne weiter!

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