Tritt der Pflegefall ein, so haben alle Pflegebedürftigen (von Pflegegrad 1 bis 5) sowie Pflegepersonen Anspruch auf Pflegeberatung, individuelle Hilfe sowie auf bestimmte Leistungen wie:
• Förderung ambulant betreuter Wohngruppen
• Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Welche Leistungen der Pflegebedürftige konkret erhält, richtet sich nach dem Pflegegrad.
Je nach Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten erhalten Pflegebedürftige einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5).
Bei weiteren Fragen und Details helfen wir Ihnen gerne weiter.
Hinterlasse einen Kommentar