Tritt der Pflegefall ein, so haben alle Pflegebedürftigen (von Pflegegrad 1 bis 5) sowie Pflegepersonen Anspruch auf Pflegeberatung, individuelle Hilfe sowie auf bestimmte Leistungen wie:

•  Pflegegeldleistungen

•  Pflegesachleistung

•  Kombinationsleistung

•  stationäre Einrichtungen

•  Entlastungsleistungen

•  Kurzzeitpflege

•  Ersatz-/Verhinderungspflege

• Pflegehilfsmittel

•  Förderung ambulant betreuter Wohngruppen

•  Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

•  Tages- und Nachtpflege

Welche Leistungen der Pflegebedürftige konkret erhält, richtet sich nach dem Pflegegrad.

Je nach Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten erhalten Pflegebedürftige einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5).

Bei weiteren Fragen und Details helfen wir Ihnen gerne weiter.

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