Um Pflegeleistungen zu erhalten, ist es notwendig, dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne eines Pflegegrades (1-5) durch den MDK festgestellt wurde. Sie haben keinen Pflegegrad zugewiesen bekommen, benötigen aber trotzdem pflegerische Hilfestellung im Alltag? Jetzt fragen Sie sich, ob Sie auch Leistungen ohne Pflegegrad bekommen? Tatsächlich gibt es einige Möglichkeiten, Hilfe zu bekommen. Für weitere Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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