Es gibt auch Zusatzleistungen, die anerkannte Pflegebedürftige bei Ihren Pflegekassen beantragen können. Hierbei handelt es sich um Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder einen selbständigeren Tagesablauf ermöglichen. Für die Beantragung ist eine zusätzliche ärztliche Verordnung nicht notwendig. Bei diesen Zusatzleistungen unterscheidet man zwischen Pflegehilfsmittel im technischen Bereich oder die verbraucht werden können. Mit Verbrauchshilfmitteln sind z.B. Bettschutzauflagen gemeint und mit technischen Hilfsmittel z.B. Leihgegenstände wie funktionale Betten oder Gehhilfen.
Doch welche Zusatzleistungen gibt es noch? Wir liefern Ihnen gerne weitere Antworten.

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